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Mit vSphere 5 wurde das Lizenzmodell des vRAM eingeführt. Damit wird lizenziert wie viel virtueller RAM den virtuellen Maschinen einer Umgebung zugeteilt werden kann. Eine vRAM-Begrenzung seitens des Lizenzmodells gibt es nicht, lediglich technische Grenzen sind gesetzt. Eine Limitierung auf die Anzahl der Prozessorkerne, wie es sie unter vSphere 4 gab, wird durch das neue Lizenzmodell aufgehoben.
Update September 2012: Mit der Version 5.1 hat VMware das vRAM Modell abgeschafft, weder der RAM noch die Kerne spielen eine Rolle. Es muss lediglich nach Sockel lizenziert werden!
Update September 2013: Mit der Version 5.5 entfällt auch beim kostenlosen Hypervisor die physikalische RAM Limitierung von 32GB. Für die VMware vSphere Kauflizenzen gilt weiterhin die Lizenzierung ausschließlich nach belegten CPU-Sockeln. Das nachfolgend detaillierter beschriebene vRAM Lizenzmodell hat mit dem Release von vSphere 5.1 wieder seine Gültigkeit verloren. Lediglich die Anzahl an physikalisch verbauten Prozessoren bilden nun die Grundlage für die VMware Lizenzierung
Einzellizenzen müssen weiterhin pro CPU-Sockel gekauft werden und bringen je nach Lizenz eine gewisse Menge an vRAM in GB mit. Im Gegensatz zu den Essentials Pakten bietet sich bei den Einzellizenzen die Möglichkeit, den durch die Host-CPUs verfügbaren vRAM-Pool mit Hilfe zusätzlicher Lizenzen zu erweitern. Außerdem kann der lizenzierte vRAM-Pool auch kurzzeitig überschritten werden.
Beispiel:
Wird dieser 96GB vRAM-Pool erneut zu klein, da kurzfristig zusätzliche Ressourcen für eine spezielle Anwendung benötigt werden, kann der vRAM-Pool kurzzeitig überschritten werden obwohl der vRAM-Pool eigentlich bereits ausgeschöpft ist.
Da bei den Einzellizenzen der vRAM-Pool überschritten werden darf, ermittelt der vCenter Server anhand der innerhalb eines Jahres genutzten vRAM-Kapazität einen täglichen Durchschnittswert. Überschreitet dieser Durchschnittswert den lizenzierten vRAM-Pool, erhält der Administrator eine Warnmeldung und es muss gegebenenfalls eine entsprechende Nachlizenzierung vorgenommen werden, da sonst Lizenzbruch vorliegt. Der VMware vCenter Server berücksichtigt den zugewiesenen vRAM nur dann für seine Berechnungen, wenn die VM eingeschaltet ist. Sollte eine VM ausgeschaltet sein, wird der zugewiesene vRAM außen vor gelassen.
Beispiel:
vRAM Obergrenze bei Einzellizenzen: - ab 96GB vRAM pro VM keine Mehrkosten
Beispiel:
Essentials Bundles sind gesondert zu betrachten, da diese von VMware als eine Einheit gesehen werden. Diese können nicht mit einem großen vCenter (vCenter Server Foundation oder Standard) verwaltet werden, sondern nur mit vCenter Server for Essentials.
Im Gegensatz zu Einzellizenzen kann der vRAM-Pool bei Essentials Paketen nicht überschritten oder mit Hilfe zusätzlicher Lizenzen erweitert werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit Essentials Pakete auf Acceleration Kits upzugraden, um den VMs mehr vRAM zur Verfügung zu stellen.
Beispiel: