Digitalbonus Bayern für zukunftssichere ITK-Strukturen
0Unternehmen mit Sitz in Bayern haben bis zum 31. Dezember 2020 die Möglichkeit, den Digitalbonus Bayern für die digitale Aufrüstung ihrer ITK-Struktur zu beantragen. Dank der Förderung können kleine und mittlere Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotenziale optimal nutzen. Das Programm ist Teil der Zukunftsstrategie Bayern Digital und soll die Modernisierung der bayerischen Wirtschaft vorantreiben.
Auch der Kauf von Thomas-Krenn-Systemen kann je nach Einsatzzweck von der bayerischen Regierung gefördert werden. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Infos zum Digitalbonus Bayern in unserem neuen TKmag-Artikel zusammengestellt.
Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Der Digitalbonus Bayern richtet sich an kleine und mittelständische gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern. Die geförderte Maßnahme muss deshalb zwingend in einer bayerischen Niederlassungen zum Einsatz kommen.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Die Antragsteller haben die Qual der Wahl: Sie können sich entscheiden, ob sie den Digitalbonus als Ausgaben-Zuschuss beantragen, diesen mit einem Kredit koppeln oder sich ausschließlich für den Digitalkredit bewerben wollen. Alle drei Methoden unterscheiden sich hinsichtlich der Antragstellung sowie der relevanten Kriterien.
Wählen die Unternehmen einen Zuschuss aus, so stehen auch hier zwei Optionen zur Verfügung: Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Anforderung und Zuschusshöhe.
Wichtig dabei: Es kann nur ein Antrag für eine der beiden Optionen gestellt werden.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Investitionen zur Digitalisierung der Hard- und Software, Projekte für eine Umstellung auf neue Systeme und digitale Geschäftsmodelle sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Je nach Einsatzzweck wird daher auch der Kauf von Thomas-Krenn-Lösungen gefördert.
Wie erhält man einen Zuschuss (Digitalbonus Standard bzw. Digitalbonus Plus)?
1. Online-Antrag bei zuständiger Bezirksregierung einreichen
2. Bestätigung der Regierung abwarten, dass der Antrag auf eine Förderung eingegangen ist
(Wichtig: Maßnahme nicht vorher beginnen!)
3. Förderantrag ausdrucken, unterschreiben und innerhalb von vier Wochen mit allen Anlagen an die Bezirksregierung senden
4. Regierung prüft Antrag und fordert Anlagen nach, falls etwas fehlt; bei Digitalbonus Plus u.U. einholen eines Votums eines Expertengremiums
5. Förder- bzw. Ablehnungsbescheid wird zugesandt
Bei positivem Bescheid:
6. Projekt muss innerhalb von 18 Monaten nach Erlass des Förderbescheids abgeschlossen werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, müssen bei der Bezirksregierung beantragt werden
7. Nach der Projektdurchführung muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der von der Regierung geprüft wird
8. Zuschuss wird ausbezahlt
Wie erhält man einen Digitalkredit?
1. Online-Antrag bei zuständiger Bezirksregierung einreichen
2. Bestätigung der Regierung abwarten, dass der Antrag auf eine Förderung eingegangen ist
(Wichtig: Maßnahme nicht vorher beginnen!)
3. Kreditantrag ausdrucken, unterschreiben und innerhalb von vier Wochen mit allen Anlagen an die Bezirksregierung senden
4. Regierung prüft Antrag und fordert Anlagen nach, falls etwas fehlt
5. Projekt- bzw. Ablehnungsbescheid wird zugesandt, Höhe des möglichen Kreditvolumens wird dargelegt
Bei positivem Bescheid:
6. Projektbescheinigung innerhalb von drei Monaten der zuständigen Hausbank vorlegen
7. LfA Förderbank Bayern entscheidet über Gewährung des Darlehens
Bei Darlehenszusage:
8. Kredit wird über Hausbank ausbezahlt
9. Projekt muss innerhalb von 18 Monaten nach Projektbescheinigung durchgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, müssen bei der Bezirksregierung beantragt werden
10. Nach der Projektdurchführung muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der von der Regierung geprüft wird. Das Unternehmen sowie die Förderbank Bayern werden über das Ergebnis informiert
Wie koppelt man einen Zuschuss mit dem Digitalkredit?
1. Online-Antrag bei zuständiger Bezirksregierung einreichen
2. Bestätigung der Regierung abwarten, dass der Antrag auf eine Förderung eingegangen ist
(Wichtig: Maßnahme nicht vorher beginnen!)
3. Förderantrag ausdrucken, unterschreiben und innerhalb von vier Wochen mit allen Anlagen an die Bezirksregierung senden
4. Regierung prüft Antrag und fordert Anlagen nach, falls etwas fehlt. Bei Digitalbonus Plus u.U. einholen eines Votums eines Expertengremiums
5. Förder- bzw. Ablehnungsbescheid wird zugesandt
Bei positivem Bescheid:
6. Projektbescheinigung innerhalb von drei Monaten der zuständigen Hausbank vorlegen
7. LfA Förderbank Bayern entscheidet über Gewährung des Darlehens
Bei Darlehenszusage:
11. Kredit wird über Hausbank ausbezahlt
12. Projekt muss innerhalb von 18 Monaten nach Projektbescheinigung durchgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, müssen bei der Bezirksregierung beantragt werden
13. Nach der Projektdurchführung muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der von der Regierung geprüft wird. Das Unternehmen sowie die Förderbank Bayern werden über das Ergebnis informiert
14. Zuschuss wird ausbezahlt
Detailliertere Informationen zum Digitalbonus Bayern sowie Hinweise zum Antrag gibt es auf der Infoseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.