Die in diesem Handbuch beschriebene Computerausstattung erzeugt und verwendet Hochfrequenz (Radio Frequency, RF). Wenn die Ausstattung nicht strikt gemäß den Anweisungen des Herstellers angeschlossen und betrieben wird, kann es zu Störungen des Radio- und Fernsehempfangs kommen. Diese Ausstattung erfüllt Abschnitt 15 der FCC (Federal Communications Commission, Vereinigte Fernmeldekommission)-Bestimmungen. Der Betrieb unterliegt folgenden Bedingungen: (1) Dieses Gerät darf keine schädliche Störung verursachen und (2) dieses Gerät muss jegliche empfangene Störung annehmen, einschließlich jeglicher Störung, die zu unerwünschtem Betriebsverhalten führt. Abschnitt 15 (Klasse B) der FCC-Bestimmungen dient dazu, angemessenen Schutz gegen die Radio- und Fernsehstörung in Wohngebieten zu bieten. Obwohl das Gerät getestet wurde und innerhalb der zulässigen RF-Emissionshöchstgrenzen lag, wie in den oben aufgeführten Bestimmungen angegeben, gibt es keine Garantie dafür, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Störung auftritt. Eine mögliche Störung kann ermittelt werden, indem das Gerät ein- und ausgeschaltet und hierbei der Radio- bzw. Fernsehempfang überprüft wird. Die Störung lässt sich möglicherweise durch einen der folgenden Schritte beseitigen:
HINWEIS: Änderungen oder Modifizierungen an der Elektronik bzw. dem Gehäuse dieses Produkts bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch Iomega; andernfalls erklärt die FCC möglicherweise die Berechtigung des Benutzers zum Betrieb dieses Produkts als nichtig. | Zum Anfang | Dieses Digitalgerät der Klasse B erfüllt sämtliche Anforderungen der Canadian Interference-Causing Equipment Regulations (ICES-003, Class B), den kanadischen Bestimmungen für störungsverursachende Ausstattung. | Zum Anfang | Dieses Iomega-Produkt hält die Bestimmungen der folgenden EU-Richtlinie(n) und Norm(en) ein: Umsetzung der Richtlinie des Rats: 2004/108/EC. Normen, deren Einhaltung festgestellt wurde: EN55022, EN55024, EN61000-3-2, EN61000-3-3. Name des Importeurs: Iomega International, S.A. Gerätetyp: Einrichtungen der Informationstechnik. | Zum Anfang | Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) In Übereinstimmung mit der europaweiten Vorschrift 2002/96/EG zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten weist das Vorhandensein des obigen Symbols auf dem Produkt oder der Verpackung desselben darauf hin, dass dieser Artikel nicht mit dem gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden darf. Es liegt vielmehr in der Verantwortung des Verbrauchers, das Produkt an einer für die Wiederverwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte vorgesehenen Sammelstelle zu entsorgen. Die getrennte Entsorgung dieser Abfälle trägt zur Optimierung der Wiederaufbereitung jeglichen recyclingfähigen Materials sowie zur Verringerung von Gesundheits- und Umweltschäden bei. Weitere Informationen zur korrekten Entsorgung dieses Produkt erhalten Sie beim Händler oder der Behörde, bei dem oder bei der es erworben wurde. | Zum Anfang |
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