Aktuell sind unsere Lieferanten, bei Einkauf der Komponenten, die auch für die Assemblierung des von Ihnen bestellten Produkts erforderlich sind, nicht bereit, bei Bestellung verbindlich einen Preis mit uns zu vereinbaren. Stattdessen sind wir gezwungen, die vom Lieferanten bei Lieferung der Komponenten festgesetzten Preis zu akzeptieren. Der tatsächliche Einkaufspreis der Komponente ist daher für uns bei der Kalkulation unserer Preise nicht vorhersehbar. Wir können unsere Kalkulation nicht auf die tatsächlichen Einkaufspreise einrichten. Daher gilt in Ergänzung der Regelungen zur Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen gemäß § 6 Abs. (6) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thomas-Krenn.AG auch für Einzelbestellungen das folgende Preisanpassungsrecht der Thomas-Krenn.AG:
Die Thomas-Krenn.AG ist berechtigt, den mit ihrem Kunden für das vom Kunden gekaufte Produkt vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten des Einkaufs von elektronischen Komponenten bzw. des Kaufgegenstands bei den Lieferanten der Thomas-Krenn.AG nach Vertragsschluss nachweislich erhöhen oder verringern. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Kostenerhöhung durch Kostensenkungen bei anderen für die Preisberechnung relevanten Kostenarten (insbesondere für Lizenzen, Wartung, Energie, Personal oder Transport) ausgeglichen wird. Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die Beschaffungskosten der für die Herstellung des vom Kunden gekauften Produkts relevanten Komponenten geändert haben. Sollten sich die Beschaffungskosten der relevanten Komponenten reduzieren, wird die Thomas-Krenn.AG den dadurch entstehenden Vorteil durch Herabsetzung des mit dem Kunden vereinbarten Kaufpreises an den Kunden weitergeben, soweit der Kostenverringerung nicht durch die Erhöhung anderer relevanter Kostenarten ausgeglichen wird.
Die Thomas-Krenn.AG wird dem Kunden die maßgebliche Kostenänderung und die dadurch bedingte Anpassung des mit dem Kunden vereinbarten Kaufpreises unverzüglich mitteilen und offenlegen. Dem Kunden steht dann das Recht zu, vom geschlossenen Vertrag innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Preisänderung durch schriftliche Erklärung zurückzutreten, wenn sich der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis für das vom Kunden gekaufte gesamte Produkt (und nicht nur von einzelnen Positionen des Produkts oder einzelner Komponenten) durch die Preisänderung um mehr als 8% erhöht. Für die Einhaltung der Schriftform gilt § 16 Abs. (1) unserer AGB. Die Versendung der Rücktrittserklärung per E-Mail hat an die Adresse info@thomas-krenn.com zu erfolgen.
Im Übrigen bleiben die im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen und die Regelungen in unseren AGB unberührt und gelten unverändert fort.
Sind die bei uns bestellten und von dem vorstehenden Preisanpassungsrecht betroffenen Produkte zum Weiterverkauf an Verbraucher bestimmt, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Zusätzliche Klausel bei im Ausland ansässigen Bestellern/Kunden:
In Abweichung von § 16 Abs. (3) unserer AGB gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG).
Die Druckversion von unserem Vorbehalt der Preisanpassung:
Preisanpassungsklausel_de 1.pdf