Mietbedingungen (mit Kaufoption)

 


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Mietbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Thomas-Krenn.AG und Kunden, welche das Angebot der Thomas-Krenn.AG auf Anmietung von Servern / Workstations und etwaigem Zubehör (nachfolgend insgesamt auch „Mietgegenstand“ genannt) mit einer Option zum anschließenden Erwerb des Mietgegenstandes auf Grundlage dieser AGB in Anspruch nehmen.

(2) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden in Bezug auf die Anmietung von Mietgegenständen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Thomas-Krenn.AG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Thomas-Krenn.AG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote der Thomas-Krenn.AG auf Abschluss eines Mietvertrages für Mietgegenstände, sämtliche damit im Zusammenhang stehende Leistungen und Lieferungen sowie diese AGB sind ausschließlich an Unternehmer (§14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentliche rechtliche Sondervermögen gerichtet.

(2) Mit der Präsentation des betreffenden Mietgegenstandes durch die Thomas-Krenn.AG sowie der Einräumung der Möglichkeit zur Anmietung des Mietgegenstandes auf ihren Internetseiten ist noch kein verbindliches Angebot seitens der Thomas-Krenn.AG verbunden.

(3) Bestellt der Kunden über die Website der Thomas-Krenn.AG einen Mietgegenstand, stellt die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot an die Thomas-Krenn.AG zum Abschluss eines Mietvertrages mit anschließender Kaufoption nach Maßgabe von § 12 dieser AGB dar. Der Kunde erhält unmittelbar nach seiner Bestellung eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch eine E-Mail an die von ihm angegebene E-MailAdresse (nachfolgend: „Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden durch die Thomas-Krenn.AG dar, sondern soll den Kunden ausschließlich darüber informieren, dass und mit welchem Inhalt die Bestellung bei der Thomas-Krenn.AG eingegangen ist. Der Vertrag kommt in einem solchen Fall erst mit separater Auftragsbestätigung oder der Auslieferung des Mietgegenstands an den Kunden zustande. Dies gilt auch, sofern der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages schriftlich oder in Textform bei Thomas-Krenn.AG beantragt. Über die Auslieferung des Mietgegenstandes wird der Kunde in Kenntnis gesetzt.

(4) Sofern die Thomas-Krenn.AG - abweichend von vorstehendem § 2 Abs. 3 - dem Kunden ein konkretes Angebot schriftlich oder in Textform unterbreitet, kommt der Mietvertrag erst mit Zugang des vom Kunden handschriftlich unterzeichneten Mietvertrages bei der Thomas-Krenn.AG zustande, wobei die telekommunikative Übermittlung genügt.

(5) Die Thomas-Krenn.AG behält sich das Eigentum sowie sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Thomas-Krenn.AG weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Thomas-Krenn.AG diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden, oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Mietvertrages führen.

(6) Angaben der Thomas-Krenn.AG zum Mietgegenstand oder der Lieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die uneingeschränkte Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die uneingeschränkte Verwendbarkeit des Mietgegenstands zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

§ 3 Mietzeit, Beginn der Mietzeit, Mietraten und Zahlung

(1) Mit Zustandekommen des Mietvertrages verpflichtet sich die Thomas-Krenn.AG dem Kunden den vereinbarten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zur bestimmungsgemäßen Nutzung zu überlassen:

(2) Der Mietvertrag wird für die im Mietvertrag geregelte Mietzeit geschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Mietzeit des Mietvertrages („Mietbeginn“) mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat der Übergabe des Mietgegenstandes („Übergabemonat“) folgt. Für die Nutzung des Mietgegenstandes zwischen dem vom Kunden bestätigten Übergabedatum und dem Mietbeginn hat der Kunde eine zeitanteilige Nutzungsvergütung entsprechend der vereinbarten Mietrate zu zahlen, die durch Thomas-Krenn.AG taggenau abgerechnet wird. Für diese Zeit gelten diese AGB und die Regelungen des Mietvertrages entsprechend. Eine etwaige vom Kunden geschuldete Nutzungsvergütung wird mit Zugang des Zahlungsplans über die Mietraten beim Kunden fällig.

(3) Der Kunde ist berechtigt, den Mietgegenstand oder Teile hiervon im Anschluss an den Mietvertrag nach Maßgabe von § 11 dieser AGB käuflich zu erwerben (Option).

(4) Der Kunde ist verpflichtet, an die Thomas-Krenn.AG die im Mietvertrag vereinbarten Mietraten zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die erste Mietrate bei Laufzeitbeginn fällig. Alle Rechnungen sind monatlich im Voraus zu zahlen. Eine etwaig geschuldete Nutzungsentschädigung und alle Mietraten sind unter Angabe der jeweiligen Auftragsnummer auf das Konto der Thomas-Krenn.AG zu zahlen; sie werden von Thomas-Krenn.AG im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen, sofern der Kunde der Thomas-Krenn.AG das erforderliche SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Wählt der Kunde eine andere Zahlungsart als das Lastschriftverfahren, so erhöht sich jede fällige Rate um eine Aufwandspauschale von 15,00 EUR.

(5) Die Mietraten etwaige sowie Nutzungsentschädigungen verstehen sich in Euro (EUR) zzgl. etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist vom Kunden zu zahlen bzw. wird im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen (siehe § 3 Abs.4).

(6) Kommt der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Mietraten in Verzug, so ist die Thomas-Krenn.AG berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf den rückständigen Betrag geltend zu machen.

(7) Der Kunde erhält monatlich eine Rechnung über die von ihm für den Mietgegenstand zu zahlenden Mietraten. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per E-Mail. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Empfang der Rechnungen sichergestellt ist. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen auf dem Postweg zugesendet werden. Der Kunde kann jedoch jederzeit verlangen, dass die Rechnungen auf dem Postweg übersandt werden. Die Thomas-Krenn.AG ist berechtigt, hierfür pro Rechnung 1,45 EUR zu berechnen.


§ 4 Bonitätsprüfung

Thomas-Krenn.AG holt vor Vertragsschluss Informationen zu dem bisherigen Zahlungsverhalten des Kunden sowie andere Bonitätsinformationen über den Kunden von der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Regionaldirektion Süd, Radlkoferstraße 2, 81373 München ein. Hierzu übermittelt Thomas-Krenn.AG die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an das vorgenannte Unternehmen und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.


§ 5 Termine, Fristen, Verzug

(1) Von der Thomas-Krenn.AG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Lieferung des Mietgegenstands gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(2) Der Eintritt eines Verzugs der Thomas-Krenn.AG mit ihren Leistungen bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

(3) Die Thomas-Krenn.AG haftet nicht für Unmöglichkeiten der Überlassung des Mietgegenstands oder Lieferverzug soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und von der Thomas-Krenn.AG nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. nicht vorhersehbare und von der Thomas-Krenn.AG nicht zu vertretende Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind oder einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Mietvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Entsteht durch solche Hindernisse eine Verzögerung, die dazu führt, dass einer der Parteien ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zuzumuten ist, so kann diese Partei durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei vom Vertrag zurücktreten.

(4) Gerät die Thomas-Krenn.AG mit einer ihrer Leistungen in Verzug oder wird ihr die Überlassung des Mietgegenstands oder eine sonstige Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist eine etwaige Haftung der Thomas-Krenn.AG auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser AGB beschränkt.


§ 6 Übergabe des Mietgegenstands, Übernahmebestätigung

(1) Die Übergabe des Mietgegenstands an den Kunden erfolgt unmittelbar durch die Thomas-Krenn.AG an dem gemäß Mietvertrag vereinbarten Standort des Kunden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich nach Überlassung auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem vertraglich Vereinbarten zu untersuchen und hat Beanstandungen spezifiziert der Thomas-Krenn.AG gegenüber schriftlich anzuzeigen. Das Gleiche gilt im Falle der Nacherfüllung.

(3) Anlässlich der Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden ist eine Übernahmebestätigung zu erstellen, in welcher das Übergabedatum und der Zustand des Mietgegenstandes festzuhalten und welche vom Kunden zu unterzeichnen ist. Der Kunde ist verpflichtet, der Thomas-Krenn.AG jeweils unverzüglich das Original der Übernahmebestätigung zu übermitteln. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung auch nach Abmahnung durch die Thomas-Krenn.AG nicht nach, so ist die Thomas-Krenn.AG nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


§ 7 Gebrauch des Mietgegenstands; Inspektion, Service, Wartung und Reparatur durch Thomas-Krenn.AG

(1) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Gebrauchsempfehlungen in Bezug auf den Mietgegenstand zu befolgen und den Mietgegenstand sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

(2) Darüber hinaus erbringt Thomas-Krenn.AG während der Mietdauer zur Wartung, Behebung von Störungen, Mängeln sowie zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs des Mietgegenstands ServiceLeistungen in Bezug auf den Mietgegenstand ausschließlich nach Maßgabe der in Anlage 1 aufgeführten Service-Level sowie innerhalb der dort geregelten Reaktions- und Servicezeiten.

(3) Schäden am Mietgegenstand, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden und die nicht von Dritten - insbesondere Versicherern - ersetzt werden, trägt der Kunde. Dies gilt auch bei Untergang oder Verlust des Mietgegenstands.


§ 8 Weitere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Mietgegenstand ausschließlich von Personen genutzt und bedient wird, die dafür über das notwendige Fachwissen verfügen und in der Lage sind, den Mietgegenstand richtig zu bedienen.

(2) Der Kunde darf den Mietgegenstand nur im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung und unter üblichen Einsatzbedingungen nutzen.

(3) Der Kunde hat nur mit gesonderter schriftlicher Zustimmung der Thomas-Krenn.AG das Recht, den Mietgegenstand an Dritte unterzuvermieten. Für den Fall einer Untervermietung tritt der Kunde hiermit seine aus der Untervermietung resultierenden Zahlungsansprüche gegen den Untermieter zur Sicherung aller der Thomas-Krenn.AG gegen den Kunden aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüche an die dies annehmende Thomas-Krenn.AG ab. Die Thomas-Krenn.AG ist berechtigt, jederzeit Einblick in die Untermietverträge zu nehmen und vom Kunden alle nötigen Angaben zu verlangen, um den Mietgegenstand, auch im Einsatz bei dem Untermieter, besichtigen zu können.

 

§ 9 Haftung auf Schadensersatz

(1) Eine Haftung der Thomas-Krenn.AG auf Schadensersatz besteht ausschließlich nach Maßgabe dieses § 9.

(2) Eine Haftung der Tohmas-Krenn.AG wegen bei Vertragsschluss vorhandener Mängel des Mietgegenstandes setzt Verschulden voraus; eine verschuldensunabhängige Haftung ist insoweit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung der Thomas-Krenn.AG ist nicht beschränkt für:
(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Thomas-Krenn.AG, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Thomas-Krenn.AG beruhen;
(b) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Thomas-Krenn.AG, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Thomas-Krenn.AG (einschließlich dem arglistigen Verschweigen eines Mangels) beruhen; oder
(c) Ansprüche aus einer von der Thomas-Krenn.AG übernommenen Beschaffenheitsgarantie oder einer sonstigen Garantie, soweit sich eine Beschränkung nicht aus dem Inhalt der Garantieerklärung ergibt.

(4) Die Haftung der Thomas-Krenn.AG für Schäden aus der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist, soweit nicht § 9 Abs. 3 eingreift, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(5) Bei einem von der Thomas-Krenn.AG einfach fahrlässig verschuldeten Datenverlust, haftet sie ausschließlich für Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten durch den Kunden nach § 14 Abs. 3 entstanden wären, insbesondere für die Kosten der Rücksicherung von Daten.

(6) Im Übrigen ist die Haftung der Thomas-Krenn.AG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.

(7) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Bestimmungen dieses § 9 unberührt.

(8) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Thomas-Krenn.AG.

 

§ 10 Kündigung

(1) Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist ausgeschlossen.

(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt ebenfalls unberührt.

(3) Ein die Thomas-Krenn.AG zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
(a)der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen durch auch nur teilweise Nichtzahlung in Höhe eines Betrages von einem Sechstel der je Jahr insgesamt zu zahlenden Mietraten oder von zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Mietraten in Verzug ist; oder
(b) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet; oder
(c) der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Thomas-Krenn.AG über den Abschluss des Mietvertrages von erheblicher Bedeutung waren oder
(d) der Mieter seinen Verpflichtungen gemäß § 13 Abs. 1 und/oder § 13 Abs. 2 nicht nachkommt.
 
(4) Die Kündigung des Mietvertrages bedarf der Schriftform.
 
(5) Beruht die Kündigung auf einem Verhalten, das der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet und hat die Thomas-Krenn.AG im Wege des Schadensersatzes wirtschaftlich so zu stellen, wie sie bei ungestörtem Ablauf des Mietvertrages gestanden hätte. Sofern nicht die Thomas-Krenn.AG einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist, kann die Thomas-Krenn.AG als Schadenersatz diejenigen abgezinsten Mieten verlangen, die ohne Kündigung während der Grundmietzeit noch zu zahlen gewesen wären.


§ 11 Kaufoption / Eigentumsvorbehalt / Regelungen des Kaufvertrages / für den Kaufvertrag geltende Bestimmungen der AGB

(1) Thomas-Krenn.AG gewährt dem Kunden die Option, den Mietgegenstand zum Ende der vereinbarten Mietzeit zu dem im Mietvertrag ausgewiesenen Restwert zu kaufen („Kaufoption“).  
 
(2) Der Kunde hat die Kaufoption vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gegenüber Thomas-Krenn.AG mit dem als Anlage 2 diesen AGB beigefügten Kaufvertrag/Kaufantrag schriftlich auszuüben.  
 
(3) Mit der Ausübung der Kaufoption und Annahme des Kaufantrags des Kunden durch die Thomas-Krenn.AG kommt ein Kaufvertrag über den Mietgegenstand gemäß den Bedingungen des als Anlage 2 beiliegenden Kaufvertrags/Kaufantrags zu Stande.  
 
(4) Auf den Kaufvertrag finden – neben den Bedingungen des Kaufantrages (Anlage 2) – folgende Bestimmungen Anwendung:
 
(a) Da der Kunde den Kaufgegenstand zuvor bereits angemietet und genutzt hat, der Kaufgegenstand insofern gebraucht und dem Kunden bestens bekannt ist, wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abschluss dieses Kaufvertrages beträgt, maximal jedoch 36 Monate ab ursprünglicher Übergabe an den Kunden zu Beginn des Mietvertrages. Durch die Begrenzung der Gewährleistungsfrist wird die sonstige Haftung der Thomas-Krenn.AG für Schäden, (1) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, (2) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Thomas-Krenn.AG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nicht eingeschränkt. Gleiches gilt für etwaige Ansprüche des Kunden aus einer von Thomas-Krenn.AG übernommenen Beschaffenheitsgarantie oder einer sonstigen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
(b) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen der Thomas-Krenn.AG aus dem Miet- und/oder dem Kaufvertrag Eigentum der Thomas-Krenn.AG.
 
(c) Auf den Kaufvertrag finden zudem die Bestimmungen in § 1 (3) („Ausschließliche Geltung der AGB“),  § 9 (1) und (3) - (8) („Haftung auf Schadensersatz“) § 15 („Schlussbestimmungen“) dieser AGB entsprechende Anwendung. Sofern in diesen Bestimmungen auf den Mietgegenstand Bezug genommen wird, so gelten sie entsprechend für den nach Maßgabe dieses § 11 verkauften Kaufgegenstand.  
 

§ 12 Überprüfung und Rückgabe des Mietgegenstands 

(1) Sofern die Kaufoption (siehe § 11) nicht ausgeübt wird, hat der Kunde nach dem Ende der Mietzeit den Mietgegenstand auf eigene Gefahr und eigene Kosten sowie transportversichert und in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden, funktionstüchtigen, mangelfreien und verkehrssicheren Zustand an die Thomas-Krenn.AG zurückzugeben.
 
(2) Der Mietgegenstand wird bei seiner Rückgabe an die Thomas-Krenn.AG auf seine Ordnungsgemäßheit hin, insbesondere auf Störungen und Schäden, überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden schriftlich festgehalten („Rückgabeprotokoll“). Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Einwände gegen das nach Ende der Mietzeit erstellte Rückgabeprotokoll der Thomas-Krenn.AG schriftlich und mit näherer Erläuterung mitzuteilen. Sollte der Kunde keine Einwände gegen das Rückgabeprotokoll haben, hat er die Richtigkeit des Rückgabeprotokolls durch Unterschrift zu bestätigen.
 
(3) Gibt der Kunde den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, obwohl er gemäß Absatz (1) hierzu verpflichtet ist, so kann die Thomas-Krenn.AG für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten Mietzins verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine Weiterbenutzung des Mietgegenstandes durch den Kunden nach Beendigung des Mietvertrages führt nicht zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses.
 
(4) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Festplatten gereinigt und insbesondere frei von jeglichen Programmen, (personenbezogenen) Daten und Passwörtern an Thomas-Krenn.AG zurückgegeben werden. Der Kunde ist für die Löschung sämtlicher Daten sowie eine etwaige Sicherung dieser auf separaten Speichermedien selbst verantwortlich. Thomas-Krenn.AG weist ausdrücklich darauf hin, dass der zurückgegebene Mietgegenstand wieder in den Verkehr gebracht werden kann, z.B. als Gegenstand eines Miet- oder Kaufvertrages.
 
(5) Stellt sich bei Beendigung des Mietvertrages heraus, dass der Mietgegenstand Schäden aufweist, die über den durch die vertragsgemäße Nutzung entstandenen Verschleiß hinausgehen, ist Thomas-Krenn.AG berechtigt, diese auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen oder den Kunden aufzufordern, diese auf eigene Kosten zu beseitigen.  
 

§ 13 Auskunft / Besichtigung

(1) Der Kunde hat einen Wechsel seines Sitzes der Thomas-Krenn.AG gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Ferner verpflichtet sich der Kunde, die Thomas-Krenn.AG über den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes laufend unterrichtet zu halten. Ein Einsatz oder eine Verbringung des Mietgegenstandes außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt.
 
(2) Der Kunde gestattet der Thomas-Krenn.AG den Mietgegenstand nach Ankündigung und angemessener Vorlaufzeit jederzeit zu besichtigen und dessen Gebrauch und Zustand zu prüfen. Zu diesem Zweck kann die Thomas-Krenn.AG die im Besitz oder im Eigentum des Kunden stehenden Grundstücke oder Räumlichkeiten betreten.

 
§ 14 Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Im Verantwortungsbereich des Kunden liegen die Wahl des Mietgegenstands und dessen Geeignetheit für bestimmte Zwecke, soweit die Thomas-Krenn.AG den Kunden nicht hierzu beraten hat.
 
(2) Dem Kunden obliegt es, die Thomas-Krenn.AG bei der Behebung von Mängeln so weit wie möglich und zumutbar zu unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen mitzuteilen, wenn nötig Fehlerprotokolle zu erstellen, den Zugang zu dem Mietgegenstand zu gewähren, sowie sonstige notwendige Informationen mitzuteilen, die zur Leistungserbringung durch die Thomas-Krenn.AG erforderlich sind.
 
(3) Die Datensicherung liegt nicht im Leistungsumfang der Thomas-Krenn.AG, sondern im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde hat sämtliche Daten eigenverantwortlich zu sichern. Die Thomas-Krenn.AG empfiehlt, erforderliche Sicherungskopien von Dateien und Programmen etc. zu erstellen und sämtliche Daten gesondert und zusätzlich auf externen Datenträgern zu sichern.
 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die Möglichkeit des Kunden zur Aufrechnung mit synallagmatischen Gegenforderungen (d.h. mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die dazu dienen, das vertragliche Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung herzustellen) gegen die Forderungen der Thomas-Krenn.AG werden durch diese AGB nicht beschränkt; mit sonstigen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis sowie Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen kann der Kunde hingegen nur gegen die Forderungen der Thomas-Krenn.AG aufrechnen, soweit die Forderungen des Kunden unbestritten sind, die Thomas-Krenn.AG diese anerkannt hat oder die Forderungen rechtskräftig festgestellt worden sind.  
 
(2) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese auch durch Telefax, nicht jedoch durch E-Mail, gewahrt wird.
 
(3) Auf diese AGB sowie alle rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen der Thomas-Krenn.AG und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
 
(4) Soweit der Mietvertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Das gleiche gilt für Regelungslücken in den AGB.
 
(5) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zwischen der Thomas-Krenn.AG und dem Kunden ist bei Ansprüchen gegen den Kunden nach Wahl der Thomas-Krenn.AG Freyung (Niederbayern) oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Thomas-Krenn.AG ist Freyung ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
 


(Stand: 04.2016)

 

Die Druckversion unserer Mietbedingungen:   Mietbedingungen_ThomasKrennAG.pdf [218 KB]


 
Thomas-Krenn.AG
Speltenbach-Steinäcker 1
D-94078 Freyung
+49 (0) 8551 9150-0 
+49 (0) 8551 9150-55  
 
Amtsgericht Passau HRB 6790
Sitz der Gesellschaft: D-94078 Freyung
Vorstand:
Christoph Maier
Ralf Hohmann