VMware vSphere 5 Lizenzierung

Aus Thomas-Krenn-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel / diese Kategorie sich entweder auf ältere Software/Hardware Komponenten bezieht oder aus sonstigen Gründen nicht mehr gewartet wird.
Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert und ist rein zu Referenzzwecken noch hier im Archiv abrufbar.

Mit vSphere 5 wurde das Lizenzmodell des vRAM eingeführt. Damit wird lizenziert wie viel virtueller RAM den virtuellen Maschinen einer Umgebung zugeteilt werden kann. Eine vRAM-Begrenzung seitens des Lizenzmodells gibt es nicht, lediglich technische Grenzen sind gesetzt. Eine Limitierung auf die Anzahl der Prozessorkerne, wie es sie unter vSphere 4 gab, wird durch das neue Lizenzmodell aufgehoben.

Update September 2012: Mit der Version 5.1 hat VMware das vRAM Modell abgeschafft, weder der RAM noch die Kerne spielen eine Rolle. Es muss lediglich nach Sockel lizenziert werden!

Update September 2013: Mit der Version 5.5 entfällt auch beim kostenlosen Hypervisor die physikalische RAM Limitierung von 32GB. Für die VMware vSphere Kauflizenzen gilt weiterhin die Lizenzierung ausschließlich nach belegten CPU-Sockeln. Das nachfolgend detaillierter beschriebene vRAM Lizenzmodell hat mit dem Release von vSphere 5.1 wieder seine Gültigkeit verloren. Lediglich die Anzahl an physikalisch verbauten Prozessoren bilden nun die Grundlage für die VMware Lizenzierung

Einzellizenzen

Einzellizenzen müssen weiterhin pro CPU-Sockel gekauft werden und bringen je nach Lizenz eine gewisse Menge an vRAM in GB mit. Im Gegensatz zu den Essentials Pakten bietet sich bei den Einzellizenzen die Möglichkeit, den durch die Host-CPUs verfügbaren vRAM-Pool mit Hilfe zusätzlicher Lizenzen zu erweitern. Außerdem kann der lizenzierte vRAM-Pool auch kurzzeitig überschritten werden.

Beispiel:

Ein Dual-CPU System wird mit 2x VMware Standard (2x 32GB vRAM) lizenziert. Somit steht standardmäßig ein 64GB vRAM-Pool zur Verfügung. Wird mehr RAM benötigt, kann eine weitere Standard Lizenz gekauft werden, obwohl das System über lediglich zwei CPU-Sockel verfügt. Diese zusätzliche Lizenz muss keiner dedizierten CPU zugewiesen sein und vergrößert somit lediglich den vRAM-Pool auf 96GB (3x 32GB vRAM).

Wird dieser 96GB vRAM-Pool erneut zu klein, da kurzfristig zusätzliche Ressourcen für eine spezielle Anwendung benötigt werden, kann der vRAM-Pool kurzzeitig überschritten werden obwohl der vRAM-Pool eigentlich bereits ausgeschöpft ist.

Da bei den Einzellizenzen der vRAM-Pool überschritten werden darf, ermittelt der vCenter Server anhand der innerhalb eines Jahres genutzten vRAM-Kapazität einen täglichen Durchschnittswert. Überschreitet dieser Durchschnittswert den lizenzierten vRAM-Pool, erhält der Administrator eine Warnmeldung und es muss gegebenenfalls eine entsprechende Nachlizenzierung vorgenommen werden, da sonst Lizenzbruch vorliegt. Der VMware vCenter Server berücksichtigt den zugewiesenen vRAM nur dann für seine Berechnungen, wenn die VM eingeschaltet ist. Sollte eine VM ausgeschaltet sein, wird der zugewiesene vRAM außen vor gelassen.

Beispiel:

Werden einer VM 8GB vRAM zugewiesen, verwendet der VMware vCenter Server diese 8GB für die Berechnung des Durchschnittswerts an verbrauchtem vRAM, auch wenn die VM in Wirklichkeit nur 4GB der zugewiesenen 8GB nutzt.

vRAM Obergrenze bei Einzellizenzen: - ab 96GB vRAM pro VM keine Mehrkosten

Beispiel:

Mit zwei VMware Enterprise Plus-Lizenzen (2x 96GB vRAM) kann den virtuellen Maschinen insgesamt 192GB vRAM zugewiesen werden. Weißt man diese 192GB nun lediglich einer VM zu, wäre der zu vergebende vRAM-Pool theoretisch erschöpft. Auf Grund der vRAM Obergrenze, werden von diesem vRAM-Pool lediglich 96GB abgezogen. Folglich bleiben noch 96GB vRAM zur Verfügung, die einer weiteren (mit z.B. 192GB) oder beliebig vielen VMs (in Summe 96 GB) zugewiesen werden können. Natürlich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der zugewiesene vRAM auch physikalisch zur Verfügung stehen muss.

Essentials Pakete

Essentials Bundles sind gesondert zu betrachten, da diese von VMware als eine Einheit gesehen werden. Diese können nicht mit einem großen vCenter (vCenter Server Foundation oder Standard) verwaltet werden, sondern nur mit vCenter Server for Essentials.

Im Gegensatz zu Einzellizenzen kann der vRAM-Pool bei Essentials Paketen nicht überschritten oder mit Hilfe zusätzlicher Lizenzen erweitert werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit Essentials Pakete auf Acceleration Kits upzugraden, um den VMs mehr vRAM zur Verfügung zu stellen.

Acceleration Kits beinhalten Einzellizenzen und bieten lediglich einen preislichen Vorteil bei der Beschaffung.

Beispiel:

Ein Essentials Paket lizenziert bis zu 3 physikalische Server mit je max. 2 CPUs und stellt für darauf laufende VMs einen vRAM-Pool von 192GB bereit. Das bedeutet, dass maximal 192GB in Summe einer oder mehreren VMs dieser Umgebung zugewiesen werden können. Als Folge daraus macht es keinen Sinn, in den verwendeten Hosts in Summe mehr als 192 GB zu verbauen, da den VMs nicht mehr vRAM zugewiesen werden kann. Folglich wäre der überschüssige RAM verschwendete Ressource. Der physikalische und virtuelle RAM darf beliebig auf Hosts und VMs verteilt werden.

Weitere Informationen

Das könnte Sie auch interessieren

Esxcli - installierte VIBs anzeigen
VMware ESXi 5.x vom USB-Stick aus installieren
VMware vSphere 5 Neuerungen - Networking