§ 1 Allgemeines/Geltung 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Thomas-Krenn.AG erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt). 2. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die die Thomas Krenn AG mit seinem Vertragspartner (nachfolgend auch „Auftraggeber/Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. 3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Thomas Krenn AG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 5. Selbst wenn die Thomas Krenn AG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. § 2 Angebot und Vertragsabschluss (1) Angebote, Lieferungen und Leistungen der Thomas Krenn AG sind ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentliche rechtliche Sondervermögen gerichtet. (2) Mit der Präsentation der Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung auf unseren Internetseiten ist noch kein verbindliches Angebot seitens der Thomas Krenn AG verbunden. (3) Erst die Bestellung des Auftraggebers stellt ein Angebot an die Thomas Krenn AG zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde erhält unmittelbar nach seiner Bestellung eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Vertrag kommt zustande mit separater Auftragsbestätigung oder dem Versand der Ware innerhalb 3 Tagen durch die Thomas Krenn AG. Über den Versand wird der Kunde in Kenntnis gesetzt. (4) a) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Thomas Krenn AG und dem Kunden ist der über den Online-Shop der Thomas Krenn AG geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. b) Dieser Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Thomas Krenn AG vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Textform genügt die Übermittlung per Telefax, Email. (5) Angaben der Thomas Krenn AG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. (6) Die Thomas Krenn AG behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Thomas Krenn AG diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. § 3 Preise und Zahlung (1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. (2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der Thomas Krenn AG zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der Thomas Krenn AG (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). (3) Rechnungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Thomas Krenn AG. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind die ausstehenden Beträge ab Eintritt des Verzuges mit 8% über Basiszinssatz. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen solcher Ansprüche liegt nur vor, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (5) Die Thomas Krenn AG ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Thomas Krenn AG durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. § 4 Lieferung und Lieferzeit (1) Lieferungen erfolgen ab Werk. (2) Von der Thomas Krenn AG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. (3) Die Thomas Krenn AG kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden –vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Thomas Krenn AG gegenüber nicht nachkommt. (4) Die Thomas Krenn AG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Thomas Krenn AG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Thomas Krenn AG die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Thomas Krenn AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. (5) Die Thomas Krenn AG ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn - die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, - die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und - dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Thomas Krenn AG erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). (6) Gerät die Thomas Krenn AG mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Thomas Krenn AG auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. § 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Freyung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die Thomas Krenn AG auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. (2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Thomas Krenn AG. (3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Thomas Krenn AG noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Thomas Krenn AG versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat. (4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch die Thomas Krenn AG betragen die Lagerkosten 1,5% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. (5) Die Sendung wird von der Thomas Krenn AG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. (6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn - die Lieferung und, sofern die Thomas Krenn AG auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, - die Thomas Krenn AG dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, - seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (zB. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und - der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Thomas Krenn AG angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat. § 6 Gewährleistung (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. (2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Thomas Krenn AG nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform (§2 Nr. 4b) zugegangen ist. Auf Verlangen der Thomas Krenn AG ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die Thomas Krenn AG zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Thomas Krenn AG die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. (3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Thomas Krenn AG nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. (4) Die Thomas-Krenn.AG kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. (5) Die Leistungen müssen nicht von der Thomas-Krenn.AG persönlich, sondern können von der Thomas-Krenn.AG beauftragten Servicepartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen erbracht werden. (6) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Thomas Krenn AG, kann der Auftraggeber nach unten in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. (7) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Thomas Krenn AG aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Thomas Krenn AG nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Thomas Krenn AG bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die Thomas Krenn AG gehemmt. (8) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Thomas Krenn AG den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. (9) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. § 7 Schutzrechte (1) Die Thomas Krenn AG steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. (2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Thomas Krenn AG nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Bei Rechtsverletzungen durch von der Thomas Krenn AG gelieferten Produkten anderer Hersteller wird die Thomas Krenn AG nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen die Thomas Krenn AG bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. § 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens (1) Die Haftung der Thomas Krenn AG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt. (2) Die Thomas Krenn AG haftet nicht a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; b) im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken. (3) Soweit die Thomas Krenn AG gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Thomas Krenn AG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen können. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. (4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Thomas Krenn AG für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von EUR 100.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. (5) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. (5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Thomas Krenn AG. (6) Soweit die Thomas Krenn AG technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. (7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Thomas Krenn AG wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. § 9 Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Thomas Krenn AG aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Thomas Krenn AG die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt. 2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der Thomas Krenn AG. 3. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Thomas Krenn AG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Thomas Krenn AG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Thomas Krenn AG übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der Thomas Krenn AG unentgeltlich. Ware, an der der Thomas Krenn AG (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Thomas Krenn AG ab. Die Thomas Krenn AG ermächtigt ihn widerruflich, die an die Thomas Krenn AG abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Thomas Krenn AG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. 6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. § 10 Software Bei verkaufter Software handelt es sich um Standartsoftware. § 11 Obliegenheit des Kunden zur eigenen Datensicherung Die Datensicherung liegt nicht im Leistungsumfang der Thomas-Krenn.AG, sondern im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde hat sämtliche Daten eigenverantwortlich zu sichern. Die Thomas Krenn AG empfiehlt, erforderliche Sicherungskopien von Dateien und Programmen etc. zu erstellen und sämtliche Daten zusätzlich auf externen Datenträgern zu sichern. § 12 Verantwortungsbereich des Kunden , weitere Obliegenheiten, Mitwirkungspflicht des Kunden 1. Im Verantwortungsbereich des Kunden liegen die Wahl der Produkte und deren Geeignetheit für bestimmte Zwecke. 2. Dem Kunden obliegt es, die Thomas-Krenn.AG bei der Behebung von Mängeln oder der Erbringung von Service-Leistungen so weit wie möglich zu unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen mitzuteilen, wenn nötig Fehlerprotokolle zu erstellen, den Zugang zu den Produkten zu gewähren, sowie sonstige notwendige Informationen mitzuteilen, die zur Leistungserbringung im Bereich der Gewährleistung und/oder Serviceleistung durch die Thomas-Krenn.AG erforderlich sind. 3. Der Kunde hat alle nicht von der Thomas-Krenn.AG eingebauten Komponenten zu entfernen, sofern dies zur Leistungserbringung im Bereich der Gewährleistung und/oder Serviceleistung durch die Thomas-Krenn.AG erforderlich ist. § 13 Service, Vor-Ort-Service 1. Allgemeine Serviceleistungen als auch der Vor-Ort-Service werden durch die Thomas-Krenn.AG oder von den von der Thomas-Krenn.AG beauftragten Servicepartnern erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall aufgrund der Erreichbarkeit oder des Produktstandortes oder fehlender Verfügbarkeit von Ersatzteilen/ Komponenten variieren, soweit nicht feste Zeiten vereinbart sind. 2. Der Vor-Ort-Service wird aufgrund eines separaten Vertragsverhältnisses erbracht. Hierbei handelt es sich um zusätzlich neben der Gewährleistung bestehender Ansprüche aus einem Service-/Dienstvertrag. Ein Erfolg ist im Rahmen des Vor-Ort-Service nicht geschuldet. Gewährleistungsansprüche nach § 6 können gleichzeitig oder später geltend gemacht werden. 3. Vom Leistungsumfang des Vor-Ort-Service nicht erfasst sind Ersatzteile oder Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produktes nicht erforderlich sind, wie beispielsweise Scharniere, kosmetische Teile, Rahmen- und Gehäuseteile. Werden diese dennoch unentgeltlich erbracht, beruht dies auf Kulanz und stellt kein Anerkenntnis dar. Unberührt bleiben die Ansprüche und Bestimmungen aus Gewährleistung und Ansprüche und Bestimmungen zur Haftung. 4. Weiter sind im Rahmen des Vor-Ort-Services nicht umfasst: Leistungen, für die gemäß den vorstehenden Vorschriften Ansprüche für Sachmängel ausgeschlossen sind, der Ersatz von Disketten, die Beseitigung von beim Kunden auftretenden Computerviren, Konfigurationsarbeiten, Ersatz von Verbrauchsmaterialien, Standortwechsel von Produkten, vorbeugende Wartung (Instandhaltung), Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind, Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden, Software- und /oder Datenübernahme. Werden diese Leistungen dennoch unentgeltlich erbracht, beruht dies auf Kulanz und stellt kein Anerkenntnis dar. Unberührt bleiben die Ansprüche und Bestimmungen aus Gewährleistung und Ansprüche und Bestimmungen zur Haftung. 5. Serviceleistungen als auch der Vor-Ort-Service können auch telefonisch oder über Internet per Fernwartung erbracht werden. Unberührt bleiben die Ansprüche und Bestimmungen aus Gewährleistung und Ansprüche und Bestimmungen zur Haftung. 6. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwirbt die Thomas-Krenn.AG mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. 7. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller. § 14 Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Thomas Krenn AG und dem Kunden ist bei Ansprüchen gegen den Kunden nach Wahl der Thomas Krenn AG Freyung (Niederbayern) oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Thomas Krenn AG ist Freyung ausschließlicher Gerichtsstand, bzw. Passau, soweit das Landgericht sachlich zuständig ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. (2) Die Beziehungen zwischen der Thomas Krenn AG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. (3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die Thomas Krenn AG Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (zB. Versicherungen) zu übermitteln. Stand: 17.07.2008 Die Druckversion unserer AGB finden Sie hier Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hosting & HousingDie Druckversion unserer AGB für Hosting & Housing finden Sie hier
Thomas-Krenn.AG
Amtsgericht Passau HRB 6790 Sitz der Gesellschaft: D-94078 Freyung Vorstand: Christoph Maier |